포털의 수사기관으로의 통신자료 제공 시 자체적 심사의무에 대한 비판적 연구
Einige Problematiken über Pratikalen Prüfungsstein der Telekommunikationsdienste bei Vergabe der Telekommunikatiosinformationen

초록

Wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Telekommunikatiosinformationen(Name und Anschrift des Anschlussinhabers, Identifikationsnummer, Rufnummer, ID, Datum des Vertragsverhältniss) bereitstellt hat nach § 83 Abs. 3 im KTKG die Daten für Auskunftsersuchen der Behörden zu vergeben, auch soweit diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind. Für das Auskunftsverfahren ist die Form freizustellen. Die dort genannten Voraussetzungen sind auch zu erfüllen. Der Rechtsbegriff ‘Verkehrsdaten’ ist anders. Die Auskunft darf nur erteilt werden, soweit eine genannte Stelle dies im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der genannten Stellen unter Angabe einer gesetzlichen Bestimmung verlangt. Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren. Wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat nach Verordnung § 53 Abs. 3 die in seinem Verantwortungsbereich für die Auskunftserteilung erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Also Telekommunikationsdienste sollen für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Erteilung der zugehörigen Auskünfte eine gesicherte elektronische Schnittstelle Maßgabe bereithalten

키워드

Einige Problematiken über Pratikalen Prüfungsstein der Telekommunikationsdienste bei Vergabe der Telekommunikatiosinformationen통신자료전기통신사업법전기통신사업자수사기관의 통신자료 열람요청개인정보보호법포털의 법적 지위
제목
포털의 수사기관으로의 통신자료 제공 시 자체적 심사의무에 대한 비판적 연구
제목 (타언어)
Einige Problematiken über Pratikalen Prüfungsstein der Telekommunikationsdienste bei Vergabe der Telekommunikatiosinformationen
저자
임규철
DOI
10.35148/ilsilr.2014..27.491
발행일
2014-02
저널명
일감법학
27
페이지
491 ~ 517