독일 제조물책임법상 제조물 책임과 소프트웨어의 제조물성에 대한 연구

Eine Untersuchung zur Produkthaftung und Produkteigenschaft von Software im Rahmen des deutschen Produkthaftungsgesetzes

초록

Bei Schäden, die aufgrund komplexer technischer, chemischer und biologischer Vorgänge durch Produkte mit fehlerhafter Software, wie z.B. IOT-Geräte, Drohnen und autonome Fahrzeuge, verursacht werden, ist es für den Geschädigten de facto unmöglich, den Vorsatz oder die Fahrlässigkeit des Herstellers im Sinne der Produzentenhaftung nachzuweisen. Dementsprechend wird in der Rechtsprechung eine Fahrlässigkeitsvermutung anerkannt, wenn der Geschädigte eine objektive Fehlfunktion und eine Schadensursache nachweist und beweist, dass die Fehlfunktion nicht auf einen Bedienungsfehler zurückzuführen ist. Die Möglichkeit, dass KI-Systeme in Zukunft autonome Entscheidungen treffen können, wirft jedoch Fragen hinsichtlich der rechtlichen Begründung des von der Rechtsprechung für fehlerhafte Produkte aufgestellten Grundsatzes der Produzentenhaftung auf, d.h. der Vermutung, dass dem Hersteller zumindest eine fahrlässige Verkehrspflichtverletzung anzulasten ist. Dagegen ist in der Produkthaftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes der Nachweis von Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Herstellers keine Haftungsvoraussetzung. Um jedoch den Hersteller von Software zum Ersatz des Schadens zu verpflichten, der durch die Fehlerhaftigkeit der Software verursacht wurde, muss die Software als Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes anerkannt werden. Die Frage, ob Software ein Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist, hat erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Gesellschaft, in denen Software zum Einsatz kommt, von der Medizintechnik über die Verkehrssteuerung bis hin zu Industrie- und Haushaltsrobotern. Der von der Europäischen Kommission am 28. September 2022 veröffentlichte Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte(COM(2022) 495 final 2022/0302) erfasst Software, einschließlich künstlicher Intelligenz und passt veraltete Rechtskonzepte an bzw. erweitert sie. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 wurde am 18. November 2024 veröffentlicht und tritt am 8. Dezember 2024 in Kraft. Die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 muss in den europäischen Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie in nationales Produkthaftungsrecht wird unmittelbare Auswirkungen auf inländische Unternehmen haben, die autonome Fahrzeuge, medizinische Geräte und andere Produkte, bei denen Software eine Schlüsselkomponente ist, herstellen, exportieren, vertreiben oder Fulfillment-Dienstleistungen erbringen. Insofern sind die Diskussionen um die Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie und des deutschen Produkthaftungsgesetzes aufschlussreich, um auf die globalen Veränderungen durch die Digitalisierung zu reagieren.

키워드

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제목
독일 제조물책임법상 제조물 책임과 소프트웨어의 제조물성에 대한 연구
제목 (타언어)
Eine Untersuchung zur Produkthaftung und Produkteigenschaft von Software im Rahmen des deutschen Produkthaftungsgesetzes
저자
박은경임규철
DOI
10.56006/JCL.2024.24.3.4
발행일
2024-12
저널명
비교법연구
24
3
페이지
145 ~ 193