포털의 수사기관으로의 통신자료 제공 시 자체적 심사의무에 대한 비판적 연구open accessEinige Problematiken über Pratikalen Prüfungsstein der Telekommunikationsdienste bei Vergabe der Telekommunikatiosinformationen
- Other Titles
- Einige Problematiken über Pratikalen Prüfungsstein der Telekommunikationsdienste bei Vergabe der Telekommunikatiosinformationen
- Authors
- 임규철
- Issue Date
- Feb-2014
- Publisher
- 건국대학교 법학연구소
- Keywords
- Einige Problematiken über Pratikalen Prüfungsstein der Telekommunikationsdienste bei Vergabe der Telekommunikatiosinformationen; 통신자료; 전기통신사업법; 전기통신사업자; 수사기관의 통신자료 열람요청; 개인정보보호법; 포털의 법적 지위
- Citation
- 일감법학, no.27, pp 491 - 517
- Pages
- 27
- Indexed
- KCI
- Journal Title
- 일감법학
- Number
- 27
- Start Page
- 491
- End Page
- 517
- URI
- https://scholarworks.dongguk.edu/handle/sw.dongguk/15759
- DOI
- 10.35148/ilsilr.2014..27.491
- ISSN
- 1975-9789
- Abstract
- Wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Telekommunikatiosinformationen(Name und Anschrift des Anschlussinhabers, Identifikationsnummer, Rufnummer, ID, Datum des Vertragsverhältniss) bereitstellt hat nach § 83 Abs. 3 im KTKG die Daten für Auskunftsersuchen der Behörden zu vergeben, auch soweit diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind. Für das Auskunftsverfahren ist die Form freizustellen. Die dort genannten Voraussetzungen sind auch zu erfüllen. Der Rechtsbegriff ‘Verkehrsdaten’ ist anders.
Die Auskunft darf nur erteilt werden, soweit eine genannte Stelle dies im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der genannten Stellen unter Angabe einer gesetzlichen Bestimmung verlangt. Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren.
Wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat nach Verordnung § 53 Abs. 3 die in seinem Verantwortungsbereich für die Auskunftserteilung erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Also Telekommunikationsdienste sollen für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Erteilung der zugehörigen Auskünfte eine gesicherte elektronische Schnittstelle Maßgabe bereithalten
- Files in This Item
- There are no files associated with this item.
- Appears in
Collections - College of Law > Department of Law > 1. Journal Articles

Items in ScholarWorks are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.