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공무원 직장협의회제도의 존재 의의와 개선과제 - 독일 공공부문 직원협의회와의 비교를 중심으로 -Bedeutung und Reformvorschläge des Beamtenpersonalratssystems

Other Titles
Bedeutung und Reformvorschläge des Beamtenpersonalratssystems
Authors
조성혜
Issue Date
Apr-2015
Publisher
한국비교노동법학회
Keywords
Mitgliedschaft; Beamte; Gewerkschaft; Koalitionsfreiheit; Personalrat; Zusammenwirken; 가입; 공무원; 노동조합; 단결권; 직장협의회; 협력
Citation
노동법논총, v.33, pp 369 - 410
Pages
42
Indexed
KCI
Journal Title
노동법논총
Volume
33
Start Page
369
End Page
410
URI
https://scholarworks.dongguk.edu/handle/sw.dongguk/16080
ISSN
1229-4314
Abstract
Der Personalrat in Korea ist die Vertretung der Beamten, an der sich Beamte unterhalb Stufe 7 anschließen können. Durch die Beteiligung der Personalvertretungen soll sichergestellt werden, dass die schutzwürdigen Interessen der Beamten berücksichtigt werden. Das Recht der Personalvertretung wird in dem Beamtenpersonalratsgesetz geregelt. Der Ursprung des Beamtenpersonalrates in Korea liegt im Versuch der tatsächlichen Gewährleistung der Koalitionsfreiheit für Beamte. Zwar § 33 Ⅱ Koreanische Verfassung garantiert die eingeschränkte Koakitionsfreiheit für Beamte, die einzelne Beamtengesetze verbaten aber die gewerkschaftlichen Betätigungen der Beamte. So hatten Beamte keine Rechte, Gerwerkschaften zu gründen oder sich diesen anzuschließen. Nach den langjährigen Debatten in den 1990er Jahren wurde zunächst das Beamtenpersonalratsgesetz am 1998. 2. 24(in Kraft treten am 1. 1. 1999) verabschiedet, das erst den Zusammenschluß für Beamte unter der Stufe 7 durch den Personalrat  erlaubte. Da der Personalrat aber keine Gewerkschaft ist, so kam nun Bewegung in die Gesetzgebung zur Bildung der Beamtengewerkschaft. Durch die gesteigerte Forderung nach der Beamtengewerkschaft wurde endlich das Beamtengewerkschaftsgesetz am 1. 27. 2005. verabschiedet(in Kraft treten am 1. 28. 2006). Danach haben Beamte das Recht, sich in Gewerkschaften oder Berufsverbänden zusammenzuschließen. Die Koalitionsfreiheit gilt für Beamte allerdings nur eingeschränkt, da sie über kein Streikrecht verfügen können. Seit dem Inkrafttreten des Beamtengewerkschaftsgesetzes ist aber die Rolle des Beamtenpersonalrats unklar geworden, so er manchmal ohne eigene Funktion übrig bleiben soll. Um diese Rückstände des Personalrates zu überwinden, ist es nötig, dass er sich von der gegnerischen Rolle der Gewerkschaft differenzieren und dafür alle Kräfte auf zusammenwirkende Aufgaben in der Dienststelle konzentrieren. Dazu gehören die Aufgaben der Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Entgegennahme von Beschwerden aus den Reihen der Mitgliedschaft. Daneben sollen die Regelungen der Mitgliedschaftsbeschränkung Beamtenpersonalratsgesetz auf unterhalb 7 Stufe abgeschafft werden, da der Personalrat ein kooperatives und mitwirkendes Organ der Dienststelle ist.
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College of Law > Department of Law > 1. Journal Articles

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